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Domoconsult®  Ingenieurgesellschaft mbH


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Wohngebäude

Gewerbe

Kommunen

 

 

 

Energieberatung für Kommunen


 

 

  Beratungsprogramm Investitionsförderung  

 

 
 
  Das Umweltministerium in Baden-Württemberg fördert Energieberatungen für Kommunen und Landkreise  

 

  Ziel der Förderung ist die Erhöhung der Sachkompetenz im Bereich der Energieeffizienz durch ein Beratungsprogramm.  

 

  Gefördert werden Energieberatungen welche die folgenden Anforderungen erfüllen:  

 


 

Zwischen Beratungsempfänger und Berater muss ein Beratungsvertrag abgeschlossen werden (nach Vorliegen des Zuwendungsbescheides)  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für das Objekt / die Objekte muss eine integrale Energiediagnose (Kosten-Nutzen-Analyse von nicht-investiven, gering-investiven und investiven Einsparmaßnahmen auf der Energiebedarfs- und der Energieversorgungsseite) erstellt werden. Maßnahmen des baulichen Wärmeschutzes sind in jedem Fall mit zu untersuchen. Ausnahmen gelten für größere Betriebsgebäude, bei denen sich die Beratung auf einzelne Gewerke (z. B. die Lüftungsanlagen) beschränken kann.  
 

Ein schriftlicher Beratungsbericht muss erstellt und übergeben werden  

 

 

Bei der Beratung muss sinngemäß entsprechend der VDI-Richtlinie 3922 (Energieberatung für Industrie und Gewerbe) vorgegangen werden  
 


 

Die Beratung sollte innerhalb von vier Monaten nach Vorliegen des Zuwendungsbescheides abgeschlossen sein  
 


 

Die Beratungsberichte werden durch die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) geprüft  
 

 

 

 

 

 

Energieberatungen für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Gebäude (> 50 % der gesamten Nutzfläche des Gebäudes) sind nicht förderfähig. Eine Ausnahme gilt für Wohnheime. Diese sind definiert durch eine einheitliche Personengruppe wie z. B. Studenten, Senioren oder Pflegepersonal, die nicht Eigentümer sind, das Vorhandensein gemeinsamer, zentraler Einrichtungen sowie ein entsprechendes Auftreten des Trägers.  

 

 

Antragsteller

 
 


 
Antragsberechtigt sind alle Kommunen und Landkreise des Landes Baden-Württemberg sowie Gesellschaften, an denen diese mehrheitlich beteiligt sind, als Eigentümer oder rechtmäßige Besitzer (d. h. Mieter oder Pächter) von in Baden-Württemberg gelegenen Gebäuden.  

 

 

Art und Höhe der Förderung

 
 

Die Förderung wird in Form eines einmaligen Zuschusses gewährt  
 

 

 

Die Höhe der Förderung beträgt 50 % des Tagessatzes des externen Beraters, maximal 350 € pro Arbeitstag, für bis zu fünf Arbeitstage  

 

 

Wir erfüllen nachweislich und uneingeschränkt die erforderliche Neutralität und Unabhängigkeit.


 
     
 
 

 

  Das Umweltministerium in Baden-Württemberg fördert Investitionen zur  CO2-Minderung für Kommunen und Landkreise  

 

  Ziel und Gegenstand der Förderung  
  Ziel der Förderung ist die nachhaltige Minderung der aus dem Energieverbrauch resultierenden CO2-Emissionen durch Maßnahmen mit großer Anwendungsbreite bei effizientem Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel. Gefördert werden CO2-Einsparungen durch Einzel-Maßnahmen oder Maßnahmen-Kombinationen aus den folgenden drei Bereichen:  

 

I.

Energetische Sanierung kommunaler Nichtwohngebäude  
 

II.

Einsatz von regenerativen Energien (in bestehenden oder neuen Gebäuden)  
 

III.

 

Rationelle Energieanwendung (in bestehenden oder neuen Gebäuden) durch den Einsatz von Blockheizkraftwerk- (BHKW-)Anlagen zur gekoppelten Strom- und Wärmeerzeugung (ggf. inkl. Nahwärmenetz).  

 

  Antragsteller  
 



 
Antragsberechtigt sind alle Kommunen und Landkreise des Landes Baden-Württemberg sowie Gesellschaften, an denen diese mehrheitlich beteiligt sind, als Eigentümer oder rechtmäßige Besitzer (d. h. Mieter oder Pächter; mit Zustimmung des Eigentümers) von in Baden-Württemberg gelegenen Gebäuden (keine überwiegend für Wohnzwecke genutzten Gebäude, kein Contracting).  

 

  Art und Höhe der Förderung  
 

Die Förderung wird in Form eines einmaligen Zuschusses gewährt.  
 




 

Der Zuschuss bemisst sich nach der Höhe der rechnerisch nachzuweisenden Minderung der Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent; summiert über die anrechenbare Lebensdauer der jeweiligen Komponente). Er beträgt 50 € pro vermiedener Tonne CO2-Äquivalent.  
 



 

Die Förderung beträgt maximum 25 bis 30 % der gesamten förderfähigen Investitionen (relative Deckelung). Bei Maßnahmenkombinationen kommt diese Deckelung für alle Maßnahmen separat zur Anwendung.  
 


 

Die maximale Förderung (absolute Deckelung) beträgt für Freizeiteinrichtungen (z. B. Bäder) 100.000 €, für alle anderen Objekte 250.000 €.  
 




 

Pro Vorhaben (Maßnahme oder Maßnahmen-Kombination) muss eine rechnerisch nachzuweisende CO2-Minderung von mindestens 10 Tonnen pro Jahr erreicht werden (entspricht einer Einsparung von etwa 40.000 kWh Erdgas, 3.200 l Heizöl oder 15.000 kWh Strom pro Jahr). Diese Mindestanforderung gilt nicht für die Maßnahmen aus den Bereichen II und III.  
 
 
   
 
 

 

  Energetische Sanierung kommunaler Nichtwohngebäude in den Bereichen:  
 

(1)

 

 

Heizungsanlagenerneuerung (auch Warmwasserbereitung, inkl. Maßnahmen an Hauptverteileinrichtungen und Umwälzpumpen sowie Maßnahmen zur Steuerung und Regelung, Verbrauchserfassung und Fernüberwachung),

 
 

(2)

 

baulicher Wärmeschutz (Wärmedämmung Dach, Außenwände, Kellerdecke, Erneuerung von Fenstern und Außentüren),

 
  (3) Beleuchtung  
  (4) Lüftung (auch Kälteerzeugung zur Gebäudeklimatisierung) sowie  

 

(5)

Visualisierung des Energieverbrauchs / der Energieerzeugung.

 

 
 
  Einsatz von regenerativen Energien (in bestehenden oder neuen Gebäuden) in Form von  
 

(1)

Holzpelletheizungen,  
 

(2)

Elektro-Wärmepumpen-Anlagen und  
 

(3)

solarthermischen Anlagen.  
  Nicht förderfähig ist die Errichtung von Photovoltaikanlagen.  
 
 
 

Rationelle Energieanwendung (in bestehenden oder neuen Gebäuden) durch den Einsatz von Blockheizkraftwerk- (BHKW-)Anlagen zur gekoppelten Strom- und Wärmeerzeugung (ggf. inkl. Nahwärmenetz).

Nicht förderfähig sind BHKW-Anlagen, die input-orientiert und mit Brennstoffen betrieben werden, die nach dem EEG gefördert werden (Biogas, Klärgas, Deponiegas).

 
 
 
   
 
 
     
 
 

Energieberatung, Energieberater, EnEV, Energiekonzepte, Energieausweise, Energiepass, BAFA, KfW, dena, KEA, Fördermittel, Kommune, Kommunen, kleine, mittlere, Unternehmen, Energieeffizienz, Nichtwohngebäude, Gewerbe, Hotels, Industriebau, Energiediagnosen, VDI 3922, Zuschuß, Zuschuss, BHKW, Kommunen, Krankenhaus, Altenwohnheime, Kindergarten, Wohnungsbau, Studentenwohnheime, Wohnheime, Modernisierung, Sanierung, Energiesparberatung, Baumängel, Gebäudesanierung, Modernisieren, Zugelassen, Beratungsberichte, Beratungsgespräch, Kredite, unabhängig, neutral, Klimaschutz-Plus, Vor-Ort-Beratung, Analyse, Beratende Ingenieure, Sachverständige, Gutachter, Technische Gebäudeausrüstung, Versorgungstechnik, Wärmedämmung, Bestandserfassung, Dokumentation, Ingenieurbüro, Planungsbüro, Regenerative Energien, Wirtschaftlichkeit, Heizung, Sanitär, Klima Lüftung, Solar, Photovoltaik, Wärmepumpe, Baubetreuung, Bauüberwachung