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Domoconsult®  Ingenieurgesellschaft mbH


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Wohngebäude

Gewerbe

Kommunen

 

 

 

Energieberatung für Wohngebäude


 

 

 

Energieberatung für Wohngebäude:

Beantragung bis zum 31. Dezember 2009

 

 

 

Sie suchen einen "Energieberater", weil Sie:

 
 

wissen möchten, wie es energetisch um Ihr Haus und um das Nutzerverhalten steht  
 


 

weil Sie umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen planen und öffentliche Fördergelder beanspruchen möchten  

 

 

Nun, Energieberater gibt es zu Tausenden, aber welcher ist der Richtige? Um die Flut der Berater zumindest eingrenzen zu können, sollten Sie schon im Vorfeld wissen, mit welchen Leistungen der "Berater" sein Hauptlebensunterhalt bestreitet. 

Tipp am Rande: Fragen Sie den von Ihnen ausgewählten Energieberater, ob er für Sie eine "Vor-Ort-Energieberatung" durchführt, obwohl die Leistungen seines Haupterwerbs explizit nicht vorgesehen sind. 

 

 

 
 
  Energieberatung
 
  KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm  
 

 

 
  Warum Energieberatung:   

 

  Wegen den Energie- und Heizkosteneinsparmöglichkeiten, aber auch um selbst einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, aber vor allen Dingen, weil die Energieberatung für Neu- und Altbauten als Standard im Wohn- und Gewerbebau zu betrachten ist. 

 

 

 

 

Die "Energiesparberatung-vor-Ort" ist eine Beratung unter staatlicher Aufsicht (BAFA), mit vorgeschriebenen Qualitätsanforderungen auf der Basis aktueller normgerechter, wärmetechnischer Berechnungen.

Sie darf nur von qualifizierten, zugelassenen Beratern durchgeführt werden.

Nur eine ingenieurmäßige und neutrale Beratung ermöglicht dem Beratungsempfänger die freie und unbelastete Wahl zwischen Energieträgern, Lieferanten und Produkten. Nur so kann er bei seinen Investitionen auch den freien Wettbewerb nutzen.

 

 

  Die ingenieurmäßige "Vor-Ort-Beratung" können Sie bundesweit beauftragen, wenn Ihr Gebäude vor 1985 erstellt wurde.  

 

  Phasen der "Vor Ort Beratung":  
 

die Erhebung des Ist-Zustandes  
 

der Beratungsbericht    
 

das persönliche Beratungsgespräch  
     
  Warum einen BAFA-Energieberater beauftragen?  
 

 

 

 

 

 

 

Weil ein besseres Wohnklima, die Erhaltung bzw. die Verbesserung der Bausubstanz nicht grundsätzlich mit monatlichen Mehrkosten verbunden sein muss. Umlagerung heißt dabei das Zauberwort. Anstatt in den Heizöllieferanten Jahr für Jahr zu investieren, sollten die Energiekosten in öffentliche Fördergelder für Sanierungsmaßnahmen "umgelagert" werden  
 

 

 

Weil es Gesetze, Normen und Erfüllungsrichtlinien und deren Änderungen gilbt, die nur ein speziell ausgebildeter Energieberater in voller Tragweite kennt und demzufolge kompetente Ratschläge abgeben kann

 

 

Weil Baumängel vom Laien nicht, oder erst viel zu spät erkannt werden können

 

 

 

Weil ohne neutrale/unabhängige Gebäudeanalyse keine ökonomische/ökologische Gebäudesanierung möglich ist

 

 

 

Weil öffentliche Fördermittel i. d. R. nur durch Vorlage einer Gebäudeenergieanalyse beantragt werden dürfen

 

 

Bis zu 90% Energie können eingespart werden  
 

Viele Maßnahmen refinanzieren sich schon durch Energiekosteneinsparungen  

 

 

Die Wohnimmobilie erfährt mit jeder energetischen Maßnahme eine deutliche Wertsteigerung

 

 

Die Bausubstanz bleibt erhalten, oder wird verbessert (Schutz vor Feuchtigkeit)  
 

Verminderung des Schadstoffausstoßes (Klimaschutz)  
 

Sie würden ja gerne, aber das nötige Kleingeld fehlt  
 
 
   
 
 

 

  Beratungskosten:  
  Eine detaillierte, arbeitsaufwendige, ingenieurmäßige und neutrale Beratung durch hoch qualifizierte Ingenieure gibt es natürlich nicht umsonst. Da auch der Bund an einer sparsamen Energieverwendung Interesse hat, zahlt er einen Zuschuss zu den Beratungskosten.  
  Das Beratungshonorar ist abhängig von der Anzahl Wohnungen, der Gebäudegeometrie und der Bauart sowie Art und Umfang einer erforderlichen Bestätigung für die KfW.  
     
  Für reine Wohngebäude entnehmen Sie bitte unser unverbindliches Angebot über die Kosten der Aufstellung.  

 

   

Objekt-
typ

Wohn-
einheiten

Zuschuss (€)

Eigenanteil (€)

Gesamt (€)
inkl.Mwst.

A

EFH / ZFH

175,00

525,00

700,00

B

bis 6 WE

250,00

620,00

870,00

C

bis 15 WE

250,00

1050,00

1300,00

D

bis 30 WE

250,00

1550,00

1800,00

E

bis 60 WE

250,00

1850,00

2100,00

F

bis 120 WE

250,00

2250,00

2500,00

   
    Bei Wegstrecken von mehr als 20 km (ab Berkheim) werden zusätzlich Fahrkosten in Höhe von 0,60 €/km (einfache Wegstrecke) erhoben.    

 

  Ihr Eigenanteil an den Beratungskosten errechnet sich aus der Differenz zwischen den tatsächlichen Beratungskosten und dem Bundesanteil. Nur diesen Betrag zuzüglich der anfallenden Umsatzsteuer auf die gesamten Beratungskosten haben Sie an den Berater zu bezahlen.  

 

  Die ingenieurmäßige Vor-Ort-Beratung (gem. BAFA-Zulassungsbedingungen) wird von Dipl.-Ing. Susanne M. Zdrallek und Ing. Wilhelm Fitz erbracht.  

 

 

WICHTIG: KfW-Sachverständigenbestätigungen (Fördermittelbestätigungen bis hin zum Teilschuldenerlass), oder andere Beauftragungen (z.B. Neubau-Optimierung: Vom NEH zum KfW-Haus) sind Dienstvertrag-Zusatzleistungen und werden separat berechnet.

Die Aushändigung der auftragsbedingten Ausarbeitungen erfolgt immer erst nach Zahlungseingang der betreffenden Kostennote.
 
 
 
   
 
 

 

 

KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm

 

 

  Es war noch nie so attraktiv wie heute einen Altbau zu dämmen.

Wenn dies so konsequent geschieht, dass dabei das Neubauniveau erreicht wird, gewährt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) neben den attraktiven Zinsen  einen Teilschulderlass von 5 % der betreffenden Kreditsumme als Sondertilgung.

Bei Unterschreitung des EnEV-Neubau-Niveaus um 30 % sogar 12,5 % Tilgungszuschuss.

 
 
 
  Für Privatpersonen, die für die Finanzierung keinen Förderkredit aufnehmen, steht auch eine Zuschussvariante zur Verfügung.
Die energetische Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV wird mit einem Zuschuss in Höhe von 10 % der förderfähigen Investitionskosten gefördert.
Bei Unterschreitung des Neubau-Niveaus nach EnEV um mind. 30 % wird ein Zuschuss in Höhe von 17,5 % der förderfähigen Investitionskosten gewährt.
 
 
 
 

Beteiligen Sie also den Staat an den Kosten
Ihrer Energiemaßnahmen.

 
 
 

 

  Welche Maßnahmen werden gefördert?  

 



 

Förderung der energetischen Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV oder besser für Gebäude, die bis zum 31.12.1983 fertig gestellt wurden  
 

Sonderförderung Modellvorhaben: energetische Sanierung auf EnEV-Neubau-Niveau minus 50 %  

 

 

Die einzelnen Maßnahmen finden sie

 

 

  Wer wird gefördert?  
  Jeder, der in eine abgeschlossene Wohneinheit investiert, die selbst genutzt oder vermietet ist, z. B.  
 

Privatpersonen

Wohnungsunternehmen  
 

Wohnungsgenossenschaften

Gemeinden  
 

Kreise

Gemeindeverbände  
 

Sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts  
 
 
  Voraussetzung für die Fördermittelgewährung ist die Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen.  
 
 
   
 
 
     
 
 

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